Märzsitzung des Landtages – Doppelhaushalt 2017/2018

5. März 2017

Rund 100 Tage nach der ersten Lesung des Doppelhaushalts 2017/2018 des Landes Sachsen-Anhalt wurde dieser am Freitag, den 03. März 2017, durch den Landtag mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU, SPD und B90/DieGrünen beschlossen. In dem Zeitraum zwischen diesen Daten wurde der Haushalt in den Ausschüssen sehr intensiv debattiert. Als sozialpolitischer Sprecher waren für mich vor allem die Beratungen zum Einzelplan 05, dem Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration, besonders intensiv. Da es sich um meine ersten Haushaltsberatungen auf Landesebene handelt habe ich auch viel für meine Arbeit im Landtag gelernt. Denn fachlichen aber manchmal auch offensiven Austausch sowohl mit dem Ministerium selbst, den anderen Fraktionen aber auch innerhalb unserer Fraktion habe ich sehr geschätzt.

Bei allen Risiken, die auch mir bewusst sind, bin ich grundsätzlich der Auffassung, dass dieser Doppelhaushalt eine gute Basis für die Landesentwicklung und eine handlungsfähige Landespolitik ist.  Unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=YprDUK7gfyU findet man eine Videobotschaft des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Siegfried Borgwardt zu diesem Thema.

Im Rahmen der Sitzungen am Donnerstag und Freitag dürfte ich insgesamt dreimal ans Podium treten und dort meine Ausführungen machen. Als erstes zur aktuellen Debatte rund um das Thema Ost-West-Rentenanpassung. Dabei habe ich mich für eine zeitnahe Anpassung, also vor der momentan geplanten im Jahr 2025, ausgesprochen. Bei den aktuellen Beratungen ist es wichtig nicht nur die Generation der aktuellen und baldigen Rentnerinnen und Rentner zu bedenken. Auch die Interessen der ostdeutschen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer die erst später in Rente gehen sind mit zu beachten. Meine Pressemitteilung hierzu findet sich unter http://www.cdufraktion.de/2017/renteneinheit-schaffen-und-dabei-an-alle-generationen-denken/ .

Meine weiteren Reden beschäftigen sich mit der dauerhaften Nichtanrechnung von Aufwandsentschädigungen auf vorgezogene Altersrenten oder Renten wegen Erwerbsminderung sowie mit der planbaren Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt