Künstlerischer Beitrag beim Neujahrsempfang der Landeshauptstadt

Die erste vollständige Arbeitswoche des Jahres 2019 ist nun zu Ende. Zum Jahresanfang gibt es natürlich zahlreiche Neujahrsempfänge. Einige davon standen auch in meinem Terminplan. So nutzte ich zum Beispiel den Neujahrsempfang der Landeshauptstadt Magdeburg am Mittwoch, um mit zahlreichen Bürgern und Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. In dieser Woche nahm ich auch an zwei Ausschusssitzungen teil. Zum Einen am Mittwoch am Finanzausschuss, auf dessen Tagesordnung unter anderem eine Anhörung zum Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG) stand. Mit diesem Gesetz wird regelt wie bzw. nach welchen Kriterien die Gemeinden die festgelegte Summe von 1,628 Mrd. Euro jährlich erhalten, die das Land ihnen Rahmen des FAG zur Verfügung stellt. Am Donnerstag tagte der Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ging es um die geplanten Änderungen bzgl. der Finanzierung von Ver- und Entsorgungsleistungen im Land Sachsen-Anhalt. Der offizielle Amtsantritt des neuen Leiters des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Sachsen-Anhalt (MDK), Jens Hennicke, führte mich am Montag in das Gesellschaftshaus. Der MDK ist unter anderem für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bzw. die Anerkennung des benötigten Pflegegrades zuständig. Ehrenamtlich habe ich überdies den Stammtisch der Jungen Union Magdeburg am Donnerstag besucht und am Samstag tagte der Landesvorstand des Deutschen Kinderschutzbundes in Magdeburg erstmalig in 2019.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt

Am 02. und 03. Februar tagte der Landtag zum ersten Mal im Jahr 2017. Die Tagesordnung war wirklich umfänglich. Am ersten Tag gab es unter anderem eine Regierungserklärung zum Thema Unterrichtsversorgung durch den Bildungsminister Marco Tullner. Für die Kommunen war besonders der Beschluss des Landtages zum Finanzausgleichsgesetzes am gleichen Tag von großer Bedeutung. Damit wurden im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen 182 Millionen zusätzlich für die Gemeinden, Städte und Landkreise zur Verfügung gestellt.  Die Koalition, insbesondere die CDU, hat damit ihre Versprechen bzgl. einer besseren Finanzausstattung der Kommunen eingehalten. Als Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Sachsen-Anhalt begrüße ich diese nachhaltige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch diesen Beschluss ausdrücklich. Insbesondere das die Gesamtsumme von über 1,6 Mrd. € jetzt bis 2021 im kommunalen Finanzausgleichs festgeschrieben ist schafft Planungssicherheit für die Verantwortlichen vor Ort.

Am Freitag ging es in aktuellen Debatten unter anderem um die öffentliche Sicherheit sowie dem Umgang mit der Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt. Ich selbst habe wieder zu drei Themen gesprochen. Zum einen zur Einbringung (ersten Lesung) eines Gesetzes zur Errichtung eines regionalen klinischen Krebsregisters. Dieser wurde in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Meiner zweiter Redebeitrag bezog sich auf die beantragte Überarbeitung des Bestattungsgesetzes. Hier habe ich den Novellierungsbedarf anerkannt und mich zeitgleich für einen würde- und respektvollen mit den Verstorbenen und eine Bestattungskultur die diesen Namen auch verdient ausgesprochen. Recht kurzfristig habe ich noch eine Rede zur elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber übernommen. Dabei äußerte ich Zweifel ob deren Notwendigkeit wegen der derzeitigen schnellen Behandlung der Asylbegehren und machte deutlich, dass diese nicht gegen den Willen der Kommunen eingeführt werden darf. Auch dieser Punkt wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur weiteren Beratung überwiesen.

CDU Landesfachausschuss Finanzen

Als Mitglied des CDU Landesfachausschusses Finanzen liegen mir solide Finanzen am Herzen. Das gilt nicht nur für das Land sondern auch für die Gemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich das Ziel, dass Finanzausgleichsgesetz in der kommenden Wahlperiode zu überarbeiten. Hier gilt es nicht nur eine verlässliche und angemessene Finanzausstattung der kommunalen Ebene zu sichern sondern auch die Verständlichkeit dieses Gesetzes deutlich zu erhöhen. Wenn ein Gesetz von vielleicht knapp hundert Menschen in Sachsen-Anhalt vollständig verstanden wird kann das nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Auch bei der letzten Beratung des Fachausschusses am gestrigen Dienstag wurde diese noch einmal deutlich.