Pressekonferenz des DGB Sachsen-Anhalt zu den aktuellen Betriebsratswahlen

Am 08. und 09. März trat der Landtag von Sachsen-Anhalt erneut zu einer Sitzung zusammen. Mehr als 30 Tagesordnungspunkten wurden debattiert. Passend zum Internationalen Frauentag darunter auch eine aktuelle Debatte zu 100 Jahren Frauenwahlrecht. Weitere aktuelle Debatten beschäftigten sich mit den möglichen Dieselfahrverboten oder mit dem ticketfreien Nahverkehr. Auf Grund fehlender Mehrheiten erfolgte keine Neuwahl für das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz. Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Frau Neumann-Becker, wurde dagegen mit der erforderlichen Mehrheit in ihrem Amt bestätigt.

Als kommunalpolitischer Sprecher dürfte ich bei der Einbringung der Änderung der Kommunalverfassung und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sprechen. Der vorliegende Entwurf der Landesregierung setzt dabei auf die richtige Balance zwischen der Verbesserung der Möglichkeiten der direkten Demokratie und der Stärkung der repräsentativen Demokratie in den Kommunen. Meine Pressemitteilung findet sich unter (https://www.cdufraktion.de/2018/kommunen-sind-herz-der-demokratie/).

Auch im sozialpolitischen Bereich gab es wieder diverse Tagesordnungspunkte. So einen Antrag zum Thema Pflegeversicherung. In meinem Wortbeitrag habe ich deutlich gemacht, dass die Pflegeversicherung vor vielen Herausforderungen steht. Dazu gehört die Personalsituation, die Sicherung der Qualität aber natürlich auch die Finanzierung. Neben landespolitischen Maßnahmen wird es auch darauf ankommen wie die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages auf Bundesebene hierzu umgesetzt werden.

In meiner Rede zum Antrag „Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis“ sprach ich mich gegen die Verharmlosung von Cannabis-Konsum aus. Denn die Nutzung von Cannabis zur Rauschzwecken ist nicht harmlos sondern mit Gefahren verbunden. Die entsprechende Veröffentlichung findet man unter (https://www.cdufraktion.de/2018/cannabiskonsum-darf-nicht-verharmlost-werden/)

Meine vierte Rede beschäftigte sich mit der Anpassung der Honorarsätze für Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern. Diese sollten auch aus meiner Sicht an den Durchschnitt anderer Bundesländer angepasst werden. Bei diesem Themenkomplex muss ich mich immer an eine Aussage der taubblinden Helen Keller erinnern. Sie sagte: Wer nichts siehst, verliert die Dinge, wer nicht hört, die Menschen. Eindringlicher kann man die Situation von Menschen die schwerhörig oder taub sind kaum formulieren.

Damit habe ich in den vergangenen 2 Jahren, in denen ich dem Landtag von Sachsen-Anhalt angehöre, insgesamt 52 Landtagsreden gehalten.

Neben der Landtagssitzung gab es natürlich noch weitere Termine. Am Montag führte mich eine Diskussion zum Kinderförderungsgesetz nach Barleben. Diese wurde von Frank Nase veranstaltet der sich am 18. März um das Amt des Bürgermeisters von Barleben bewirbt. Zuvor hatte ich an einer Sitzung der Frauen Union Magdeburg teilgenommen.

Eine fast 2,5 stündige Sitzung des CDU-Kreisvorstandes Magdeburg dürfte ich am Dienstag leiten.  Interessante Einblicke ermöglichte mit der parlamentarische Abend der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina unter dem Titel „Digitalisierung in Wissenschaft und Gesellschaft“ am Mittwoch.

Auf Einladung des DGB habe ich mich am Freitagmittag im Rahmen einer Pressekonferenz zu den aktuell laufenden Betriebsratswahlen geäußert. Für mich gehört die betriebliche Mitbestimmung zu den Garanten des Erfolgs der sozialen Marktwirtschaft und daher werbe ich für eine Teilnahme an diesen Wahlen.

Die Mitgliederversammlung des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt habe ich dann am Samstag besucht und ein kurzes Grußwort gehalten.